Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de

1. Wie hoch ist der Prozentsatz der Abgeltungssteuer?
2. Unterliegen alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer?
4. Wie wirkt sich der Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag auf die Abgeltungssteuer aus?
5. Können Werbungskosten im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer geltend gemacht werden?
6. Wann lohnt sich bei der Abgeltungssteuer eine Günstigerprüfung?
7. Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

comdirect
Sitemap Abgeltungssteuer-links Impressum
Festgeld-Vergleich Prepaid Kreditkarte Tagesgeldkonto-Vergleich Vermögenswirksame-Leistungen Kreditkarte Kostenloses Depot Geld-anlegen Festgeldzinsen Tagesgeld-Vergleich Depot Vergleich Vergleich-Tagesgeld Girokonto-Vergleich Zinsen-Tagesgeld Geld verdienen Geldanlage-Vergleich


Abgeltungssteuer 2011 und 2012

Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte führen soll. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick über Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag, Sparerfreibetrag oder Günstigerprüfung.

 Abgeltungssteuer         Abgeltungssteuer        Abgeltungssteuer        Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer - als Quellensteuerab­zugsverfahren - betrifft nicht nur laufende Kapitalerträ­ge wie Zinsen für Tagesgeld oder Festgeld oder etwa Dividenden in einem Aktiendepot, sondern auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen oder weiteren Kapitalanlagen. Bei Einkünften, welche der Abgeltungssteuer unterlegen haben, gilt die Einkommensteuer grundsätzlich als abgegolten. Zu beachten ist auch, dass eine Verrechnung der Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen möglich ist.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Wie hoch ist der Prozentsatz der Abgeltungssteuer? Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer findet grundsätzlich bei den privaten Einkünften aus Kapitalvermögen Anwendung. Bei Erträgen im betrieblichen Bereich - so etwa bei Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften - findet die Abgeltungssteuer keine Anwendung. Diesbezüglich sei auf das Teileinkünfteverfahren sowie die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer verwiesen. Zu Details fragen Sie am besten einen Steuerberater. Schauen sie auch auf diesen Link zu den Steuerberaterkosten.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Unterliegen alle Kapitalerträge der Abgeltungssteuer? Nicht alle Kapitalerträge unterliegen der abgeltenden Wirkung der Abgeltungssteuer. Etwa bei stillen Beteiligungen oder partiarischen Darlehen hat der Steuerabzug keine abgeltende Wirkung. Der Grund liegt darin, dass die Einnahmen beim Gläubiger nur mit 25% versteuert würden und die Aufwendungen unter Berücksichtigung des persönlichen Steuersatzes abzugsfähig wären.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Wie wirkt sich der Sparerpauschbetrag bzw. Sparerfreibetrag auf die Abgeltungssteuer aus? Der bisherige Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag sind entfallen. Hierfür wurde ein Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung, Stand 2010) eingeführt. Wurde Abgeltungssteuer einbehalten und dabei der Sparer-Pauschbetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft, so kann der Sparer-Pauschbetrag auch noch in der Einkommensteuer-Veranlagung berücksichtigt werden.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Können Werbungskosten im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer geltend gemacht werden? Ein Abzug der Werbungskosten im Rahmen der Abgeltungssteuer ist leider grundsätzlich nicht mehr möglich. Werbungskosten, etwa für Zinsen zu einem Kredit, werden daher in der Regel nur noch durch den Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Der Abzug der Werbungskosten ist nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich. In diesem Zusammenhang sei etwa auf § 32d Abs.2 Nr.1 und 3 EStG verwiesen. Kontoführungsgebühren sind im Rahmen der Abgeltungssteuer somit grundätzlich nicht mehr abzugsfähig. Wer die Kontoführungsgebühren auf Dauer sparen will, sollte aus steuerlichen Gründen daher ein Tagesgeldkonto oder kostenloses Depot wählen, bei welchem keine Kontoführungsgebühren anfallen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von Konten verschiedener Kreditinstitute, bei denen die Kontoführungsgebühren aufgezeigt werden.

Girokontenvergleich



Depotvergleich



Tagesgeldvergleich



Festgeldvergleich





Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Wann lohnt sich bei der Abgeltungssteuer eine Günstigerprüfung? Ein Günstigerprüfung bzw. die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn der persönliche (Grenz-)Steuersatz unter 25% liegt. Denn dann würde durch die Besteuerung mit der Abgeltungssteuer gegebenenfalls eine Schlechterstellung erfolgen. In Frage kommen etwa Rentner, deren Einkünfte nur in geringem Umfang der Rentenbesteuerung unterliegen. Eine Günstigerprüfung kann sich aber auch lohnen, wenn Steuerpflichtige Anspruch auf ei­nen Altersentlastungsbetrag haben, welcher bei anderen Einkünften noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Auf die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer vom Finazamt erstatten zu lassen, wenn der Sparerfreibetrag nicht voll ausgeschöpft wurde, wurde bereits weiter oben hingewiesen. Ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt, kann z.B. mit einer Steuersoftware ermittelt werden.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de


Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Als Alternative zum Freistellungsauftrag kann beim Finanzamt auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantra­gt werden, wenn das Ein­kommen - einschließlich der Kapitalerträge - pro Jahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Die Nichtveranla­gungsbescheinigung gilt grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren und muss den Banken vorgelegt werden, damit keine Abgeltungssteuer einbehalten wird.

Zum Inhaltsverzeichnis auf: abgeltungssteuer.com.de



mgm Banner 728x90



Kinderfreibetrag Gehaltsrechner Zinsrechner Lohnsteuerklassen EÜR Anwaltskosten Selbstständig-Machen Notarkosten Steuererklärung Rentner Einnahmenüberschussrechnung Erbschaftssteuer Freibeträge Lohnsteuererklärung Taschenrechner Einspruch Rechnungsvorlage Brutto-Netto-Rechner Steuerklassen

Valid XHTML 1.0 Transitional